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Lena´s Traumoase, gewerbliche Zimmervermietung

Am Sandloch 18

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Telefon: +49 (0) 621 - 57 11 11

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Wichtiger Hinweis!

Lieber Gast, ab 1. Juli 2017 tritt das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft Bitte beachte, dass die anwesenden Damen ihre Dienste freiwillig als selbständige Unternehmerinnen anbieten und in keinem rechtlichen Tätigkeitsverhältnis zum Haus Lenas Traumoase stehen. Die Damen sind ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Sämtliche Absprachen über die Art der Dienstleistung, die Höhe der Vergütung finden ausschließlich zwischen den Damen und deren Gästen statt. Reklamationen sind ausschließlich an die Dame selber zu richten. Bei Streitigkeiten zwischen der Dame und ihrem Gast, tritt das Haus Lenas Traumoase auf Wunsch als Schlichter ein. Die Präsentation der Damen auf der Internetseite www.traumoase.de und anderen einschlägigen Internetseiten erfolgt ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Dienstleisterinnen. Das Haus Lenas Traumoase stellt den Damen lediglich ein sauberes, angemessenes und sicheres Umfeld zur Verfügung in dem die Damen Ihre Leistungen anbieten können. Entsprechend (§26) (1) Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) gilt: Die Ausgestaltung sexueller Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen den Prostituierten und deren Kunden und Kundinnen in eigener Verantwortung festgelegt. Gemäß gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien (§32 ProstSchG) besteht Ab dem 1.Juli 2017 generell KONDOMPFLICHT bei vaginalem, oralem oder analem GV! Damit sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet, auf die Einhaltung der Kondompflicht hinzuweisen. Jegliche Werbung über ungeschützten Verkehr (auch Oralverkehr) ist ab dem 1.7.2017 verboten und wird mit einer hohen Geldbuße bestraft. Nach (§24 des ProstSchG) weist das Haus Lenas Traumoase auf die Kondompflicht hin und stellt den Mieterinnen unserer Räumlichkeiten eine angemessene Ausstattung an Kondomen, Gleitgelen und Hygieneartikeln zu Verfügung. Bitte habt Verständnis, dass wir ab dem 1. Juli 2017 keinerlei Auskunft über entsprechende Anfragen zu ungeschütztem Oralverkehr geben.